Menschen, die häusliche Gewalt erfahren, finden bei uns eine Anlaufstelle.
Kommen Sie zu uns und lassen Sie sich unverbindlich und kostenfrei beraten.
Wir bieten Ihnen einen Erstkontakt und die Möglichkeit zum Austausch und von Hilfeleistungen verschiedenster Art.
Die Beratung ist streng vertraulich, kostenfrei und auf Wunsch anonym.
Verschwiegenheit und Diskretion haben für uns oberste Priorität!
Kontakt bei der AWO:
Bäringerstr. 24/25
38640 Goslar
Telefon und Fax: 05321/ 31 39 31
Mobil: 0162 / 49 97 11 3
0172 / 82 39 75 8
Mail: Biss@awo-region-harz.de
Sprechstunden:
Montag: 10:00 - 13:00 Uhr
Dienstag: 10:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch: 10:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 10:00 - 12:00 Uhr
Freitag: 10:00 - 12:00 Uhr
... und nach Vereinbarung. Gerne vergeben wir auch Nachmittagstermine. Rufen Sie uns an und vereinbaren Sie einen (persönlichen) Termin.
Sie können sich jederzeit an uns wenden. Sie müssen nicht warten, bis es zu einem Polizeieinsatz gekommen ist!
Wir unterstützen und beraten Sie, wenn Sie von häuslicher Gewalt betroffen sind.
Wir bieten Ihnen folgende Hilfen an:
Was genau ist häusliche Gewalt? Wo beginnt sie? Bin ich betroffen und habe es vielleicht noch gar nicht als solche wahrgenommen?
Häusliche Gewalt findet statt, wenn ein Mensch - meist der/die Lebenspartner:in oder ein Familienmitglied - Sie:
Sollten Sie sich bei einem oder mehreren Merkmalen wiedererkannt haben, melden Sie sich bei uns. Gerne können Sie sich melden, wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie von häuslicher Gewalt bedroht sind. Wir unterstützen Sie in jedem Fall und haben IMMER ein offenes Ohr für Sie und Ihre Familie/Bekannte.
Nehmen Sie Bedrohnungen und Misshandlungen nicht länger hin!
Werden Sie aktiv und holen sich Unterstützung!
Was können Sie tun?
Bringen Sie sich in der akuten Gewaltsituation in Sicherheit und rufen Sie sofort die Polizei unter der Nummer 110.
Die Polizei kann den/die Täter:in für eine bestimmte Zeit (maximal 14 Tage) aus der Wohnung verweisen.
Die Polizei informiert die BISS. Wir nehmen zeitnah Kontakt zu Ihnen auf und bieten Ihnen ein Beratungsgespräch an.
Hilfetelefon - Gewalt gegen Frauen
0800 01 16 01 6
Das Hilfetelefon ist rund um die Uhr besetzt und bietet eine telefonische Erstberatung für Betroffene aber auch für Angehörige von Betroffenen durch Fachkräfte. Die Beratung kann in 16 verschiedenen Sprachen angeboten werden. Das Hilfetelefon dient neben der Beratung zusätzlich zur Vermittlung von Hilfs- und Unterstützungseinrichtungen vor Ort.
Was ist das Gewaltschutgesetz (GewSchG)?
Das Gesetz bietet Ihnen die Möglichkeit, dass Sie sich und Ihre Kinder vor weiterer Gewalt schützen.
Wohnungszuweisung:
Auf Ihren Antrag hin kann Ihnen das Gericht die Wohnung für in der Regel sechs Monate allein zusprechen.
Kontakt- und Näherungsverbot:
Das Gericht kann dem/der Täter_in folgende Dinge untersagen: